Unwetterwarnung Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes bekannt:
seit 13:44 Uhr
Unwetterwarnung Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes bekannt: "Amtliche UNWETTERWARNUNG vor SCHWEREN GEWITTERN mit EXTREM HEFTIGEM STARKREGEN, ORKANARTIGEN BÖEN und HAGEL