Unwetterwarnung Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes bekannt:
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Unwetterwarnung Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes bekannt:
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Aufhebung  Unwetterwarnung Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung  des Deutschen Wetterdienstes bekannt:
Unwetterwarnung Gemäß Vereinbarung mit dem SWR über Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren und gemäß § 5 (1) Landesmediengesetz Baden-Württemberg wird gebeten folgende amtliche Gefahrendurchsage sofort und anschließend halbstündlich (bis auf Widerruf) auszustrahlen: Das Innenministerium Baden-Württemberg gibt nachfolgende Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes bekannt: Unwetterwarnung aufgehoben
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